Preise
Preise in Ausstellungsflächen, Katalogen und auf der Internetseite www.recycbike.de sind keine rechtlich verbindlichen Angebote. Die angegebenen Preise stellen lediglich eine Einladung an den Kunden dar seinerseits ein Angebot zu unterbreiten. Ein wirksamer Kaufvertrag wird erst durch die Annahme des Angebots geschlossen. Die zur Erstellung eines Reparatur-Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Bei einer Auftragserteilung auf Grund eines Kostenvoranschlages werden dessen Kosten verrechnet. Der im Kostenvoranschlag genannte Gesamtpreis darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
Zahlung
Die Zahlung ist mit der Abnahme der geschuldeten Leistung fällig, spätestens mit Übersendung der Rechnung. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechung des Käufers ist nur bei einem rechtskräftigen Titel hierfür möglich.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Firma Recycbike in Leipzig.
Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.
Verzug bei Reparatur
Wird eine Sache nicht zum Fertigstellungstermin oder zum vereinbarten Termin abgeholt, so werden nach einer Frist zur Abholung von 14 Tagen pro Werktag einen Euro (1,-€) Lagerkosten erhoben. Die Gefahr der weiteren Aufbewahrung trägt der Auftraggeber. Wird der Reparaturgegenstand zum vereinbarten Termin nicht abgeholt, so sind wir berechtigt nach entsprechendem Hinweis an den Auftraggeber die Ware öffentlich zu versteigern und uns aus dem Erlös zu befriedigen. Der Auftraggeber ist über den Versteigerungserlös zu informieren. Ergibt sich aus dem Versteigerungserlös eine Differenz zur Forderung, so ist diese vom Begünstigten auszugleichen. Ändert sich bei einer Reparatur der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine erhebliche Verzögerung ein, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber über Grund und Fertigstellungstermin zu informieren.
Lieferung und Verzug bei Kauf
Nimmt der Käufer den Gegenstand langer als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige nicht ab, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 20% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch ohne Verzug eingetreten wäre. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
Gewährleistung
Bei Neuware gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistung bei gebrauchten Sachen ist auf 12 Monate beschränkt. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine grundsätzliche Ausnahme hierzu bildet die Verjährung der in § 309 Nr. 7 BGB bezeichneten Schadensersatzansprüche. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag kann der Verkäufer eine Aufwands- und Gebrauchsentschädigung für die Nutzung der Kaufsache verlangen. Dies gilt auch bei verbundenen Verträgen. Bei Auftreten eines Sachmangels hat der Kunde eine Mitwirkungspflicht; er darf die Kaufsache nicht weiter benutzen, um den mgl. Mangel nicht zu vergrößern.
Haftung
Wird der reparierte Gegenstand, oder eine angebotenen Kaufsache vor der Abnahme oder Kauf bei einem Funktionstest oder einer Probefahrt vom Käufer oder seinem Beauftragten beschädigt, so haftet der Käufer für die entstandenen Schäden. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Ist der Verkäufer aufgrund gesetzlicher Regelungen und dieser AGB wegen leichter Fahrlässigkeit schadensersatzpflichtig geworden, so haftet er beschränkt und zwar nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss absehbaren typischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen von Körper, Leben und Gesundheit. Der Auftragnehmer haftet bei Verlust oder Beschädigung für lose mit Fahrrädern oder Teilen verbundenen Gegenstände, die im Fahrradgeschäft verbleiben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Leistungs- und Erfüllungsort
Leistungs- und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist unser jeweiliges Ladengeschäft. Lieferungen oder Abholungen beim Kunden erfolgen nur im Sinne des § 447 BGB auf Wunsch des Kunden. Dies gilt auch beim Kauf von noch zu montierenden Fahrrädern oder Heimtrainern. Die Montage ist hierbei ausdrücklich nicht durch uns geschuldet.
Gerichtsstand, Schlichtung und Teilnichtigkeit
Für alle Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten oder solche bei denen der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz. Der Unternehmer verpflichtet sich nicht, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Weiterhin, AGB Grüne Plakette:
AGB RECYCBIKE/ Grüne Plakette
AGB
Lieber Radler,
Ob bei Bestellungen im Internet, beim Mieten einer Ferienwohnung, wenn Du ein Konto eröffnest oder beim Einkauf in einem Ladengeschäft: Immer gibt es „Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB), das berühmtberüchtigte „Kleingedruckte", das man wegen seines Umfangs und der sehr formalen Sprache oft gar nicht mehr liest. Auch bei Recybike(r) muss es AGB geben. Zu Recht erwartest Du von uns allerdings ein besonders hohes Maß an Kundenfreundlichkeit. Das bekommst Du auch, dafür sorgen schon unsere umfangreichen Servicegarantien. Dennoch kommst Du und wir um ein Mindestmaß an Bürokratie nicht herum. Deshalb haben wir uns bemüht, unsere AGB so verständlich wie möglich zu formulieren – wobei uns die rechtlichen Vorgaben jedoch enge Grenzen setzen. Falls Du Fragen zum Kleingedruckten haben solltest, zögere bitte nicht uns anzusprechen.
Vertragsabschluss/Preise/Zahlung bzgl. des Rahmenvertrages "369 Flat/ Grüne Plakette/ Mobilitätsgarantie von Robert Herrmann, Recycbike - Fichtestraße 19, 04275 Leipzig)
I. Der Schutz für Dein Fahrrad durch die grüne Plakette von Recybike(R) ist erst vollständig aktiv nach der Bezahlung und vollständigen Registrierung von Dir und Deinem Fahrrad 369 Tage aktiv und wird nach Ablauf nicht automatisch verlängert. Recycbike(R) informiert den Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit telefonisch oder per Mail um ihm die Chance zu geben den Vertrag zu wiederholen.
II. Das Fahrrad wird vor der Registrierung vom Verkäufer auf evtl. Schäden geprüft. Sollte das Fahrrad über grobe Schäden verfügen welcher einer Reparatur bedarf, wird diese Reparatur, falls gewünscht, extra zum Kauf der grünen Plakette berechnet, wird aber nicht durch den Serviceumfang der grünen Plakette abgedeckt. Zum weiteren darf der Verkäufer sich aus eigener Initiative weigern ein Fahrrad zu registrieren, somit ist der Vertrag hinfällig und der Käufer bekommt den Kaufpreis, sofern schon gezahlt, zurück erstattet.
III. Elektroräder sind grundsätzlich von der Vertragsmöglichkeit der „grünen Plakette“ ausgeschlossen.
IV. Nach dem Überprüfen und dem darauf folgenden Registrieren des Fahrrads stellt der Verkäufer dem Kunden kostenlos die Bremsen und die Gangschaltung ein, ölt ihm die Kette und stellt den optimalen Luftdruck der Reifen her.
V. Der Anspruch der Serviceleistung der „grünen Plakate“ bezieht sich auf folgende mögliche Schäden am Fahrrad: Wechseln von Schläuchen und Mänteln, Diebstahl von einzelnen Teilen des Fahrrads wie Sättel/ Felgen etc., das Wechseln von Tretlagern, der Austausch von Rädern durch sämtliche Schäden auch diese welche durch Vandalismus verursacht wurden, Vorderrad / Hinterrad zentrieren, Schaltung einstellen, Kette ersetzen, Bremsbeläge ersetzen, Schaltung einstellen, Schutzbleche ersetzen hinten und vorn, Schaltzüge ersetzen, Bremszug ersetzen, etwaige fehlende Schrauben ersetzen und nach Absprache auch weiteres hier nicht aufgeführtes.
Nicht bezieht sich die Serviceleistung jedoch auf: im Falle des Diebstahls des gesamten Fahrrades und Rahmenbruch (aus Sicherheitsgründen). Außerdem wird Recycbike(R) keine Hilfe bei einer Korrision im Sattelstützenbereich/ Vorbau leisten können (Stange fest/ unbeweglich).
VI. Recycbike vollrichtet sein Werk auf umweltbewusste, Recourcenschonende Art und Weise in dem es zum absoluten Großteil (ca. 5-60%) lediglich wenig gebrauchte, vollwertige Ersatzteile im voll funktionsfähigen Zustand verbaut. Ausgenommen sind Bautenzüge,Schläuche sowie alle gängigen Verschleißteile welche immer neu verbaut werden.
VII. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag (innerhalb der 14 Tägigen gesetzlichen Widerrufsfrist) kann der Verkäufer eine Aufwands- und Gebrauchsentschädigung für Nutzung und eventuelle Nebenleistungen verlangen.
VIII. Sollte der Verkäufer sein Werbeversprechen von einer Reparatur innerhalb von 48 Stunden nach Meldung des Schadens im Notfall nicht gerecht werden, hat der Kunde kein Recht auf Schadensersatz, darf das Leihfahrrad bis zur Fertigstellung des zur Reperatur abgegebenen Fahrrads jedoch behalten. Für weiteres siehe ab „Lieferung und Lieferverzug“
Reparaturaufträge ausserhalb des Services der grünen Plakette erbrachten können von Recycbike(R) ebenfalls angenommen werden und in Rechnung gestellt werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Bei einer Auftragserteilung auf Grund eines Kostenvoranschlages werden dessen Kosten nicht verrechnet. Der im Kostenvoranschlag genannte Gesamtpreis darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist, oder ein rechtskräftiger Titel hierfür vorliegt.
Terminabsprachen und Reparaturorte
Im Falle eines gemeldeten Schadens verpflichtet sich der Käufer am mit dem Verkäufer im Ladengeschäft der Fichtestraße 19, 04275 zu den aktuellen, bekannten Öffnungszeiten das zu reparierende Rad bereitzustellen.
Lieferung und Lieferverzug bei Anspruch einer Reparaturleistung oder anderen Kleinreparaturen
I. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich Auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung, Ersatz des Verzugsschadens nur Verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch ohne Verzug eingetreten wäre.
II. Wird ein schriftlich versicherter, verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreitung des Liefertermins in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach den gesetzlichen Bedingungen.
III. Ändert sich bei einer Reparatur der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine erhebliche Verzögerung ein, hat der Verkäufer über Grund und Fertigstellung zu informieren.
IV. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen in Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/ Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand nicht erheblich in seiner Funktion geändert wird, und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer auf erhebliche, erkennbare Änderungen des Kaufgegenstandes hinzuweisen.
V. Konstruktionsänderungen, Farbabweichungen oder Änderungen des Lieferumfangs seitens der Herstellerbleiben, sofern sie für den Käufer zumutbar sind, vorbehalten.
Abnahme des Services der grünen Plakette und weiterer Reparaturen
I. Nimmt der Käufer im Falle eines weiteren Auftrages außerhalb der Serviceleistungen der grünen Plakette in Anspruch und holte den Kaufgegenstand länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige nicht ab, so ist der Verkäufer nach Satzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen nicht Erfüllung zu verlangen.
II. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Verkaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Besteht ein Schadensersatzanspruch des Verkäufers und nimmt dieser die Ware wieder an sich, entspricht der Rücknahmewert dem gewöhnlichen Verkaufswert zum Rücknahmezeitpunkt, der im Streitfalle auf Verlangen und Kosten des Käufers durch einen vereidigten Sachverständigen ermittelt wird
III. Wird der Verkaufs/ Servicegegenstand bei einem Funktionstest oder einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten beschädigt, so haftet der Käufer für entstandene Schäden, wenn diese vorsätzlich oder fahrlässig verursacht sind.
IV. Reparaturgegenstände sind innerhalb einer Woche ab vereinbartem Fertigstellungstermin oder Fertigstellungsanzeige abzuholen. Kosten und Gefahren einer weiteren Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftragsgebers.
Eigentumsvorbehalt
I. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Käufer zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befügt.
Sachmangel
I. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 24 Monaten ab Auslieferung der Ware. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von 12 Monaten, wenn der Abnehmer Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung gewerbetreibender oder selbstständiger beruflicher Tätigkeit handelt.
Festgestellte Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich mitgeteilt werden.
II. Gewährleistungsansprüche kann nur der Käufer geltend machen.
III. Liegt ein Mangel vor, hat der Käufer Anspruch auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung, sofern diese zumutbar ist. Wenn Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung unmöglich sind, hat der Käufer das Recht, vom Kauf zurückzutreten oder Minderung zu verlangen.
Für die Nutzung kann der Verkäufer im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag Nutzungsentschädigung vorbehalten.
IV. Bei Verkauf/ gebrauchter Produkte verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 12 Monaten ab Auslieferung der Ware.
Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf gebrauchter Waren unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Abnehmer Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung gewerbetreibender oder selbstständiger Arbeit handelt.
V. Bei Reparaturarbeiten verjähren Ansprüche des Auftragsgebers wegen Sachmängel 12 Monate nach Abnahme des Reparaturgegenstandes.
VI. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass:
o der Käufer einen Fehler nicht gemäß Sachmangel Ziffer I. angezeigt
o unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder
o der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht (z.B. bei sportlichen Wettbewerben) worden ist oder
o der Kaufgegenstand zuvor in einem für die Betreuung nicht geeignetem Betrieb instand gesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch verursacht oder erweitert wurde.
o In den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat.
Beschwerden/Streitschlichtung
Wir sind zwecks Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zur Teilnahme an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die algemeine Verbraucherschutz- /schlichtungstelle in Leipzig.
Haftung
I. Bei Verlust oder Beschädigung wird für lose mit Fahrrädern oder Teilen verbundene Gegenstände, die beim durchführen des Recycbike Services und Reparaturen verbleiben, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
Gerichtsstand
I. Für alle Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten oder wenn der Käufer keinen allgemein gültigen Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.